
Strategie 2: Honorarmodelle
Welche Honorarmodelle kommen zur Weiterberechnung an die Mandanten in Frage? Basti zeigt Dir die Möglichkeiten auf in diesem Strategie-Video. Insgesamt sechs kurze Videos geben einmal den Blick aus der Vogelperspektive auf edocu und Deine Möglichkeiten mit diesem smarten Tool. Unter dem Videos findest Du eine schriftliche Zusammenfassung.
Preismodelle zur Monetarisierung
1. Modell: Die Basisempfehlung
- Einrichtungsgebühr: Eine einmalige Gebühr von 100 € wird für die Ersteinrichtung erhoben.
- Monatliche Pauschale: Eine wiederkehrende Gebühr von 20 € sichert dem Mandanten den Zugang zur Plattform, die Erstellung, Einsicht, den Download und die Aktualisierung seiner Verfahrensdokumentation.
- Support-Abrechnung: Zusätzliche Unterstützung oder Rückfragen an die Kanzlei werden nach einem definierten Stundensatz abgerechnet, um Abrechnungskonflikte bei Mehraufwand zu vermeiden.
2. Modell: Die „Tür-und-Angel-Pauschale“
- Ausgangslage: Eine Kanzlei hatte bereits eine Servicepauschale von 50 €.
- Die Anpassung: Die Pauschale wurde auf 70 € erhöht, um die Kosten für die Verfahrensdokumentation zu integrieren. Diese wurde für alle Mandanten zur Pflicht gemacht.
- Die Ausnahme: Mandanten, die bereits eine Verfahrensdokumentation besaßen oder diese selbst erstellen wollten, konnten von der Erhöhung um 20 € befreit werden. Dieses Modell positioniert die Dienstleistung als festen Bestandteil des Kanzleiangebots.
3. Modell: Umsatzbasierte Staffelung
- Logik: Die monatlichen Kosten für die Verfahrensdokumentation werden an den Umsatz des Mandanten gekoppelt.
- Die Preisstaffeln:
- Bis zu 10 (Tsd. €) Umsatz: 20 € / Monat
- Bis zu 30 (Tsd. €) Umsatz: 100 € / Monat
- Umsatz größer als 30 (Tsd. €) (impliziert, basierend auf dem Beispiel): 250 € / Monat
- Die Strategie: Dieses Modell spiegelt einen wertbasierten Ansatz wider, bei dem größere Mandanten, die potenziell mehr Nutzen und Komplexität aufweisen, einen höheren Preis zahlen.